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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

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Presse

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Berichte in Presse, Funk & Fernsehen

Für die Gesellschaft sterben?

Patientenverfügungen: Streit um die Norm vom „richtigen“ Tod. Der Streit um Patientenverfügungen in Deutschland veranschaulicht, wie von konservativer, kirchlicher und ärztlicher Seite individuelle Sterbeprozesse mit gesellschaftlicher Bedeutung aufgeladen und strengen Reglementierungsansprüchen unterworfen werden. Dahinter dürften ein grundsätzlicher Vorbehalt gegen die Selbstbestimmung am Lebensende sowie Normen vom „guten Tod“ stehen, die gesetzlich festgeschrieben werden sollen. Artikel von Matthias Kamann in: WZB-Mitteilungen, Heft 123, März 2009

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Zonen der Unsicherheit

Streitgespräch zwischen dem Politologen Prof. Wolf-Dieter Narr und der Sozialwissenschaftlerin Erika Feyerabend. »Freitag«, 16. März 2007

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Ein Zwang zum Leben wäre Körperverletzung

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries über Sterbehilfe, die Furcht der Ärzte und den Willen der Patienten. Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 22. März 2005

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Patientenverfügungsgesetz – Gibt es „lachende Vierte“?

Die Gegner eines Patientenverfügungsgesetzes haben sich kaum um einen soliden Dialog über die gewichtigen verfassungsrechtlichen Fragen bemüht. Nehmen wir die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates und den Parlamentsvorbehalt überhaupt noch ernst, dann kann es gar keine „lachenden Vierte“ in diesem Verfahren geben, meint Lutz Barth in einem Artikel auf OpenPR vom 12. Mai 2009

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Patientenverfügung - Die Debatte um die Reichweite

Sendung des Berliner Dissidentenfunks mit Ausschnitten aus einer Tagung zum Thema Patientenverfügung und Selbstbestimmung. Die Mitschnitte stehen auf der Website zum Herunterladen zur Verfügung.

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Wie ein Leben zu Ende geht

Eine Frau will nach langem Zögern als Bevollmächtigte die Patientenverfügung ihres Mannes durchsetzen. Daraufhin droht ihr der Arzt: "'Frau Keller, wenn Sie nicht unterschreiben wollen oder können, holen wir eine amtsrichterliche Verfügung, die kriegen wir in zwei Stunden'? Ein solcher Wortwechsel sei ihm 'heute nicht mehr erinnerlich', sagt der Professor." Frankfurter Rundschau, 23.2.2007

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Was ein Palliativmediziner dem Gesetzgeber empfiehlt

Der Berliner Palliativmediziner Professor Christof Müller-Busch erklärt, weshalb ein Gesetz für die Patientenverfügung notwendig ist: "Wenn sich alle an die sehr guten Grundsätze der Bundesärztekammer zu Patientenverfügungen halten würden, gäbe es in der Tat keinen Regelungsbedarf. Aber die Praxis entspricht nicht immer dem Ideal." Die Welt, 30. Januar 2007

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"Die Ablehnung einer Behandlung ist bindend"

Im Gegensatz zum Marburger Bund hält es Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe für falsch, die Reichweite von Patientenverfügungen auf finale Krankheitsstadien zu beschränken.; Interview mit der Ärzte Zeitung, 09.11.2004

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Psychiatrie-Erfahrene für weitreichende Patientenverfügung

Interview mit René Talbot, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, zur Debatte um die Patientenverfügung und zu der Behauptung, ein Verzicht auf eine Reichweitenbeschränkung legalisiere ärztliches Töten. Neues Deutschland, 15. Januar 2007

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Zum Leben verurteilt

Piergiorgio Welby leidet an einer unheilbaren Muskelkrankheit. Der 60-Jährige kann nicht mehr reden, essen oder sich bewegen. Er hat nur noch einen Wunsch: zu sterben. Aber das verbieten die Gesetze in Italien. Die Welt, 19. Dezember 2006

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Olaf Scholz: Darum brauchen wir Gesetz zu Patientenverfügungen

Für Olaf Scholz, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD im Bundestag, ist die Sache klar: Die Einschränkung der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung wäre eine unzulässige Einschränkung der im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechte. Interview mit dem Hamburger Abendblatt, 8. Februar 2007

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Selbstbestimmt sterben?

Der Streit um die Patientenverfügung sorgte nicht nur im Parlament für ungewöhnliche Fronten; Telepolis, 30. März 2007

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Mehrheit für unbeschränkte Verfügung

Im Bundestag zeichnet sich quer durch die Fraktionen eine Mehrheit für eine unbeschränkte Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ab. In der ersten Grundsatzdebatte des Parlaments zu der seit Jahren umstrittenen Gewissensfrage unterstützten zahlreiche Vertreter von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei am Donnerstag einen entsprechenden Antrag des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker.; Kölner Stadtanzeiger, 29. März 2007

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Plädoyer für einfache Patientenverfügung

Der stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Eckhard Nagel, hält eine kurze und einmalige Patientenverfügung für ausreichend, um dem Willen des Patienten gerecht zu werden. Wenn ein Mensch am Ende seines Lebens möglichst wenig medizinische Eingriffe wünsche, genüge es, wenn er dies mit einem "relativ geringen Detaillierungsgrad" schriftlich festlege, sagte Nagel.

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Patientenverfügung – eine Geisterdebatte?

Die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung "binden weder den Patienten noch nach diesseitigem Rechtsverständnis die Ärzteschaft, denn es handelt sich dabei um grundrechtsrelevante Rechtsfragen, die nicht im intraprofessionellen Raum entschieden werden können. Der Gesetzgeber wird sich also den entscheidenden Fragen zu widmen haben, zumal auf Dauer selbst dem BGH nicht die Kompetenz zukommt, in Ermangelung gesetzgeberischer Aktivitäten auf Dauer 'Recht zu setzen'!"; Artikel auf OpenPR von Lutz Barth

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Beim Gespräch von Mensch zu Mensch

Ärzte halten oft nicht viel von Patientenverfügungen. Artikel in der Berliner Zeitung, 11.7.2007, Seite 13

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Bei Patientenverfügungen rücken Ärzte von Union ab

"Lahrer Kodex" fordert Priorität für Willen der Kranken; Artikel in "Welt Online" vom 28. September 2007

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Endloses Warten auf ein Gesetz über Patientenverfügungen

Große Koalition verzögert Bundestagsentscheidung. Artikel von Matthias Kamann in "Die Welt" vom 16. November 2007

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Ohne Gesetz entscheiden die Justiz-Mühlen

Deutschland hat kein Gesetz zur Patientenverfügung. Damit liegt im Fall eines Gerichtsverfahrens das Urteil allein in der Hand des zuständigen Richters. Jetzt streitet die Koalition über einen neuen Gesetzentwurf. Wie nötig eine Regelung ist, zeigt der Fall der 97-jährigen Frau C., die laut Richterbeschluss nicht sterben durfte. Artikel auf "Welt Online" vom 25. Juni 2008

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Des Menschen Wille

Joerg Helge Wagner kommentiert im "Weser-Kurier" (Bremen) vom 27. Juni 2008 die Bundestagsdebatte um die Patientenverfügung

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Patientenverfügung: Einstellung der Patienten im Alter konstant

Philadelphia – Menschen, die sich in einer Patientenverfügung gegen lebensverlängernde Maßnahmen aussprechen, halten in der Regel an dieser Ansicht fest. Ein Wandel der Einstellung ist nach den Ergebnissen einer Studie am ehesten bei jenen Menschen zu erwarten, die sich anfangs für eine aggressive lebensrettende Therapie aussprechen. Ärzteblatt, 28. Oktober 2008

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Montgomerys Haltung zum Patientenverfügungsgesetz stößt auf Unverständnis

... Wir benötigen keine „Koalition der gutmeinenden Ärzteschaft“, die über bedeutsame Grundrechtsentscheidungen philosophiert, zumal diese sich beharrlich verfassungsrechtlicher Notwenigkeiten – man/frau könnte auch sagen „Binsenweisheiten“ – verschließt, sondern ein konsequentes Eintreten des Gesetzgebers für die Absicherung des Selbstbestimmungsrechts. Lutz Barth, OpenPR, 3.11.08

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Klerikaler Paternalismus

Die Kirchen und das Sterben. Scharfe Kritik an der Haltung der Kirchen zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen übt der Münchner Theologieprofessor Friedrich Wilhelm Graf. Sie setzten auf „autoritäre Bevormundung freier Bürger“ und unterliefen das Recht auf Selbstbestimmung. Artikel von Friedrich Wilhelm Graf in: Süddeutsche Zeitung, 19. Februar 2009

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