Selbstbestimmung - nur ein realitätsfernes Ideal?
Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 16. März 2007
Heute möchten wir auf ein Interview zwischen dem Politologen Prof. Wolf-Dieter Narr und der Soziologin Erika Feyerabend in der aktuellen Ausgabe des »Freitag« hinweisen:
Eine vorausvefügte Selbstbestimmung erscheint Erika Feyerabend als realitätsfernes »Ideal«, die Patientenverfügung als blosse "Willensbekundung zum Verzicht" auf eine gute medizinische Versorgung.
Wolf-Dieter Narr hält dagegen: Selbstbestimmung ist kein Ideal, sondern eine zentrale Norm, die allen Ideen von Demokratie und Menschenrechten zugrundeliegt. Die Patientenverfügung ist eine Möglichkeit, sich im Falle der eigenen Äusserungsunfähigket gegen Eingriffe in seinen Körper und seinen Verstand abzusichern.
Deshalb steht für ihn auch ausser Frage, dass die Verbindlichkeit der PV nicht eingschränkt werden darf:
Zur Selbstbestimmung gehört die Gewissheit, dass sie mir - auch in Zukunft - nicht genommen werden kann, weder von Ärzten, Pflegenden oder Krankenversicherern. Die sollten mitreden, aber nicht die endgültige Entscheidung treffen können.
Unser Kommentar:
Feyerabends Bedenken erscheinen zunächst plausibel und von grosser sozialer Verantwortung geprägt. Ihre Denunziation der Selbstbestimmung als einem realitätsfernen »Ideal« und schlichte Ableitung aus sozialen Bedingungen zeigt sie dagegen als Verteidigerin gesellschaftlicher Fremdbestimmung, die sie im Zusammenhang mit einer verbindlichen Patientenverfügung wiederum als tödliche Gefahr für den Einzelnen ausmacht.
Dass die Ausübung der Selbstbestimmung sozialen Bedingungen unterliegt, ist eine Binsenweisheit. Wenn man Feyerabend folgen würde, dann ist die Beschneidung der Selbstbestimmung eine Voraussetzung für die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse hin zu mehr Möglichkeiten für Selbstbestimmung. Das ist absurd, entspricht aber leider einer unseligen linken Tradition, die vor die Errichtung des Reiches der Freiheit die Bildung des Zwangskollektives setzt.
Wenn Frau Feyerabend meint, Ärzten, Betreuern und Vormundschaftsrichtern vertrauen zu können, dass sie auch im Notfall für sie die richtigen Entscheidungen treffen, dann bleibt es ihr und jeder anderen überlassen, auf eine Patientenverfügung zu verzichten oder ihre Verbindlichkeit einzuschränken. Die rechtliche Absicherung der Patientenverfügung abzulehnen, heisst jedoch, dieses Haltung auch anderen aufzwingen zu wollen.
Und: Auch wenn es immer wieder behauptet wird, die durch den Patienten geforderte Unterlassung eines medizinischen Eingriffes ist keine »Tötung«. Siehe auch: Was hat die Patientenverfügung mit Sterbehilfe zu tun?
