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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

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Patientenautonomie oder »Alle Macht den Ärzten!«


Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 7. September 2007

Nach langwierigen Verhandlungen haben sich Abgeordnete von SPD, FDP, Bündnis 90/Grüne und Linkspartei auf einen gemeinsamen Entwurf für gesetzliche Regelung der Patientenverfügung geeinigt. Der Entwurf entspricht inhaltlich weitgehend dem Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Zypries aus dem Jahr 2004, der später als »Stünker-Entwurf« in den Medien bekannt wurde.

Etwa zur gleichen Zeit stellten zwei Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion eine um die Reichweitenbeschränkung »entschärfte« Variante des Entwurfs ihres Fraktionskollegen Bosbach vor.

Damit ist klar, was das Parlament zu entscheiden hat: Einschränkung der Selbstbestimmungmöglichkeiten gegenüber dem derzeitigen juristischen und praktischen Stand der Dinge durch Begrenzung der Reichweite einer Patientenverfügung (Vorschlag Bosbach) und Verlagerung der politischen Verantwortung auf die Vormundschaftsgerichte (Vorschlag Bosbach und Vorschlag Zöller) oder gesetzliche Absicherung der in der Praxis sich bereits etablierenden Anerkennung des vorausverfügten Patientenwillens (Vorschlag Stünker).

Schliesslich wird es auch um die Frage gehen, ob der Gesetzgeber eines säkularen Staates eine christlich-religiös motivierte Beschränkung des Selbstbestimmungsrechts zur verbindlichen Norm für alle Bürger erheben will.

Das ist das Fazit, das wir in unserem überarbeiteten Artikel »Welche Vorschläge gibt es bisher?« ziehen.

Ausserdem können Besucher von patientenverfuegung-jetzt.de ab jetzt die aktuelle Liste der Abgeordneten, die durch formale Einzeichnung oder in einer schriftlichen Stellungnahme ihre Unterstützung für den Vorschlag der Mdb Stünker, Kauch, Montag und Jochimsen bekannt gegeben haben, einsehen.

Am 10. September endet die parlamentarische Sommerpause und es ist zu erwarten, dass in den nächsten Monaten das offizielle Gesetzgebungsverfahren beginnt. Viele Parlamentarier werden sich erst jetzt intensiver mit der Frage auseinander setzen, wie sie sich in der Frage der Patientenverfügung positionieren wollen. Es lohnt sich also, gerade jetzt dafür zu werben, dass Bürger den Abgeordneten ihres Wahlkreises aufsuchen und für eine Unterstützung des »Stünker-Vorschlages« werben.

Patientenverfügung Jetzt! wird sie über Neuigkeiten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens informieren.