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Grundsatzdebatte: Mehrheit bei SPD, FDP und Grünen für unbeschränkte Patientenverfügung


Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 30. März 2007

Nach der ersten Debatte zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung zeichnet sich eine Mehrheit für ein Gesetz ohne Reichweitenbeschränkung ab.

Die meisten Redner von SPD und FDP sprachen sich für den Vorrang des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten aus und erhielten dafür grosse Zustimmung aus ihren Fraktionen. Sie wiesen darauf hin, dass nur durch den Verzicht auf eine Reichweitenbeschränkung tatsächlich für die von fast allen Rednern für nötig gehaltene  Rechtssicherheit gesorgt werden kann, der Bosbach-Entwurf dagegen würde diese Unsicherheit weiter vergrössern.

Die Begrenzung auf Leiden, die einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen haben, und auf Bewusstlose, die ihr Bewusstsein mit Sicherheit niemals wiedererlangen werden, verbietet den Menschen, gerade das zu regeln, was sie für ihr Lebensende verbindlich regeln wollen. Dahinter stehen verständliche Ängste und Befürchtungen. Sie werden aber mit diesen Begrenzungen auf falsche Weise gelöst und bringen letztlich nicht weniger, sondern mehr Leid und mehr Fremdbestimmung.

Dies sagte Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher von B'90/Die Grünen und erhielt dafür, wie vorher schon seine Fraktionskollegin Schewe-Gerigk für eine ähnlich klare Positionierung, viel Beifall - auch aus der eigenen Fraktion, die sich bisher mit einer deutlichen Stellungnahme eher zurückgehalten hatte.

Auch die Linksfraktion scheint sich in Richtung einer  Unterstützung für den Stünker-Vorschlag zu bewegen. Denn für ihre Abgeordnete  Lukrezia Jochimsen gab es reichlich Beifall aus den eigenen Reihen,  im Gegensatz zu den Beiträgen der beiden anderen Redner der Linken, Monika Knoche und Ilja Seifert, die mit ihren Plädoyers für einen Verzicht auf eine Regelung selbst bei der eigenen Fraktion kaum sichtbare Zustimmung hervorrufen konnten.

Die Abgeordneten der CDU bekannten sich entweder zum Gesetzentwurf ihres Fraktionskollegen Bosbach oder sprachen sich für einen Verzicht auf eine gesetzliche Regelung aus. Bemerkenswert war, dass der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jürgen Gehb, darauf verzichtete, sich für den Bosbach-Entwurf einzusetzen und lediglich darauf hinwies, dass der Gesetzgebers sich zwischen in dubio pro vita und "in dubio pro Selbstbestimmung" entscheiden müsse.

Bosbach selbst verwickelte sich immer wieder in argumentative Widersprüche. So bestritt er am Anfang seiner Rede, Lebensschutz und Selbstbestimmung seien für ihn Gegensätze, um am Ende doch wieder sein mit den grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechten unvereinbares Konzept des staatlichen Lebensschutzes, der auch gegen den Betroffenen selbst gerichtet werden könne, zu verteidigen:

Wenn Verfassungsgüter miteinander in Konkurrenz treten, dann verlangt die Rechtsordnung nicht, dass das eine Verfassungsgut das andere verdrängt und sich durchsetzt. Sondern der Gesetzgeber ist verpflichtet nach einem schonenden Ausgleich zu suchen. Hier: zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Lebensschutzpflicht des Staates.

Bundesjustizministerin Zypries wandte sich in ihrer Rede direkt an Bosbach und machte ihn darauf aufmerksam, dass er mit seinem Vorschlag eine Regelung befürworte, die "im Zweifel für Zwangsbehandlung" laute. Dieser Einwand blieb von Bosbach unwidersprochen.

Mehrere Abgeordnete machten deutlich, dass sie die vorhandenen Regelungen für ausreichend hielten bzw. dass sie sich Sorgen darüber machten, dass eine gesetzliche Regelung die Situation nur verschlimmern könnte. Auffällig war bei diesen Rednern jedoch, dass sie kaum argumentativ begründeten, weshalb eine verbindliche Patientenverfügung diese Sorgen rechtfertigten, sondern vor allem auf ihre "Bauchschmerzen" beim Gedanken an eine gesetzliche Regelung verwiesen.

Eine Abgeordnete der SPD, selbst christlichen Glaubens, betonte, dass die in der Debatte oft angeführte religiöse Bindung nicht zwangsläufig zu einer bestimmten Haltung hinsichtlich der PV führe. Sie selbst würde wohl eher auf eine Verfügung ausserhalb der Sterbephase verzichten, wolle diese Haltung aber niemandem aufzwingen.

Der grüne Abgeordnete Jerzy Montag wies darauf hin, dass die Debatte nicht ohne Blick in die Geschichte und das ärztliche Morden während und nach der Nazizeit geführt werden könne:

Nicht zuletzt dieser Schrecken war es, der zu den für uns unumstößlichen Prinzipien führte: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Die Würde jedes Menschen ist unantastbar.


Vorläufiges Protokoll der 91. Sitzung vom 29. März 2007

Mehrheit für unbeschränkte Verfügung (Kölner Stadtanzeiger)

Keine Einigung über Patientenverfügung (Frankfurter Allgemeine Zeitung)