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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

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Entscheidung Ende Mai?


Patientenverfügung Jetzt! - Newsletter vom 12. Mai 2009

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es Ende Mai zu einer Entscheidung des Bundestages zur gesetzlichen Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen kommen.

Anläßlich dieses Termins warnt der Abgeordnete Joachim Stünker in einem Artikel vom 8. Mai 2009 im Ärzteblatt und einem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur vor einem (von den christlichen Kirchen und der organisierten Ärzteschaft herbeigewünschten) Scheitern des Gesetzesvorhabens und der damit weiterbestehenden Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten.

Das wäre fatal und „kein Ruhmesblatt für den Bundestag“, sagte er am Freitag in Berlin. Stünker, der für eine Gruppe von gut 200 Abgeordneten spricht, warf Unionspolitikern mangelnde Dialog- und Kompromissbereitschaft vor. Er kündigte zugleich einen Änderungsantrag zu seinem bisherigen Konzept an.

...

Stünker warf der Bundesärztekammer vor, den Abgeordneten „eingeredet“ zu haben, man könne nicht jedes Detail regeln. Es gehe aber auch nicht um jedes Detail, sondern um Sicherheit für jene Menschen, die sich autonom für eine Patientenverfügung entscheiden.

Zu der in Aussicht gestellten Einigung der Gruppen Zöller/Faust und Stünker:

Der federführende Experte der zweiten Gruppe, Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU), entziehe sich aber seit Wochen jeglichem Gespräch. „Ich warte“, so Stünker. Seine Gruppe von Abgeordneten wolle den dialogischen Prozess zwischen Arzt und Betreuer des Patienten nun mit einem Änderungsantrag explizit betonen.

Wir hoffen, daß es den Gegnern eines Getzes nicht gelingen wird, über Geschäftsordnungstricks und ihren Einfluß in den Fraktionsvorständen eine Abstimmung zu verhindern, und daß die Abgeordneten, die glauben, kein Gesetz sei besser als eines der vorgeschlagenen, sich noch einmal die teilweise grausamen Folgen der bestehenden unklaren Rechtslage vor Augen führen, deren Opfer am Ende immer der Patient ist.

Eine ausführliche Zusammenfassung des gegenwärtigen Standes können Sie in einem Beitrag der christlichen Wochenzeitung "Rheinischer Merkur" vom 7. Mai 2009.