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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

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Muss jede/r eine Patientenverfügung haben?

Nein! Eine Patientenverfügung ist ein Instrument, um sich vor Eingriffen in die eigene Selbstbestimmung zu schützen. Es wäre absurd, einen Menschen zur Selbstbestimmung zwingen zu wollen. Deshalb ist die Vorsorge mit einer Patientenverfügung immer freiwillig. Daran wird sich auch durch ein neues Gesetz nichts ändern.

Wer Ärzten, Verwandten, Richtern und Betreuern uneingeschränkt vertraut, jederzeit im eigenen Sinne zu handeln und dies auch zu können, der braucht keine Patientenverfügung.

Wer aber verhindern möchte, dass eines Tages andere meinen, besser als man selbst zu wissen, was gut für einen ist, der sollte sich schleunigst mit dem Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beschäftigen. Es kann viel schneller als man denkt passieren, dass andere die Macht haben, jeden Eingriff in die Grundrechte einer Person mit »Einwilligungsunfähigkeit« und »Behandlungsnotwendigkeit« auch gerichtlich durchzusetzen.