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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

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Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (Stünker et.al.)

Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts zur Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen von MdB Joachim Stünker, Michael Kauch, Lukrezia Jochimsen und Gerzy Montag vom 6. März 2008 (Bundestagsdrucksache Nr. 16/8442)

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