Liebe Besucherin von patientenverfuegung-jetzt.de

Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

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Patientenverfügung im Bundestag

Aktuelle Gesetzentwürfe
Dokumentation und vergleichende Analyse der politischen Zielsetzungen. mehr...

Bereits 250 Abgeordnete für Patientenautonomie und gesetzlichen Schutz der Selbstbestimmung
Aktuelle Liste der Unterstützer des Vorschlages der MdB Stünker, Kauch, Montag und Jochimsen. mehr...

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Was wir wollen

»Das letzte Wort hat der behandelnde Arzt!« Diese herrischen Worte haben sich in der Vergangenheit viele Menschen im Zusammenhang mit Entscheidungen über medizinische Behandlungen  anhören müssen.

Wir wollen, dass in Zukunft der Patient das letzte Wort hat.

Wir wollen, dass der erklärte Wille des Patienten bei medizinischen Entscheidungen Vorrang erhält – ob auf der Intensivstation, im Pflegeheim oder in der Psychiatrie. Wir wollen eine Patientenverfügung, die uns auch im Falle eines Unfalles oder einer schweren Erkrankung unsere Selbstbestimmung sichert, unabhängig von der Krankheit und dem Krankheitsstadium.

Patientenverfügung Jetzt! unterstützt deshalb den Gesetzentwurf der Bundestagsabgeordneten Stünker (SPD), Kauch (FDP), Montag (Bündnis 90/Grüne) und Jochimsen (Die Linke), weil er der einzige Entwurf ist, der tatsächlich den Schutz der Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten und die Wahrung ihrer Grundrechte zum Ziel hat.

Eine Dokumentation und vergleichende Analyse der drei vorliegenden Gesetzentwürfe finden Sie im Artikel "Welche Vorschläge gibt es bisher".

Ende März 2007 fand eine erste Debatte im Parlament statt. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass der von uns favorisierte Entwurf eine breite Mehrheit in allen Fraktionen, ausgenommen die CDU/CSU-Fraktion, vereint.  Am 6. März 2008 wurde der Gruppenantrag mit der Unterschrift von 206 Abgeordneten in den Bundestag eingebracht. Die Erste Lesung des Gesetzentwurfes fand am 26. Juni 2008 statt. Er wurde in die Ausschüsse (federführend ist der Rechtsausschuß) des Bundestages überwiesen. Nach langer Verzögerung wurden auch zwei Enwürfe aus dem konservativ-paternalistischen Lager in den Bundestag eingebracht und am 21. Januar 2009 in erster Lesung darüber beraten.

Eine Anhörung im federführenden Rechtsausschuß des Bundestages kam zu dem Ergebnis, daß der Bosbach-Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig ist, und daß die beiden anderen Entwürfe so nah beieinander liegen, daß sie zu einem gemeinsamen Entwurf vereinigt werden könnten. Auf mehrere entsprechende Gesprächsangebote der Gruppe um Joachim Stünker reagierten Faust/Zöller bis Mitte Mai allerdings nicht.

Die zweite und dritte Lesung aller drei Gesetzentwürfe findet in der Sitzung des Bundestages am 18. Juni 2009 statt.

Die Abgeordneten des Bundestages sind nun aufgerufen, ihre im März 2007 behauptete Unabhängigkeit unter Beweis zu stellen und gemäß ihrem eigenen Gewissen abzustimmen und sich entweder dem "Stünker-Entwurf" anzuschließen oder sich ausdrücklich gegen Patientenautonomie und für Fremdbestimmung durch Ärzte und Richter zu entscheiden.

Bei der Abstimmung wird es keinen Fraktionszwang geben, jede einzelne Stimme zählt also. Wir rufen alle Bürger dazu auf, den Abgeordneten ihres Wahlbezirks zu bitten, sich dem Unterstützerkreis anzuschliessen. Wir helfen gerne bei der Suche nach der richtigen Person. Sie können sich auch unser aktuelles Flugblatt herunterladen und verteilen.

Auf dieser Website können Sie sich über den Verlauf der politischen Auseinandersetzung informieren. Sie finden hier unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen, Hinweise auf aktuelle Ereignisse und Medienberichte im Zusammenhang mit der Patientenverfügung.

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